AGB & Hausordnung
Vermieter: Fabian & Sabine Lipp GbR, 81377 München
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweiseÜberlassung von Ferienobjekten zur Beherbergung (nachfolgend Appartement) sowie alle für denGast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen desAnbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Appartements ist ausgeschlossen.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbartwurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sieausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Buchung und Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an lipp4holiday@gmail.com. Können wir Ihnen das Appartement in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Die Reservierung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe 3.) rechtskräftig. Bei Buchung einer Person, die in derselben Stadt wohnt in der sich auch das Appartment befindet, muss mit dem Vermieter eine Rücksprache diesbezüglich vorgenommen werden. Andernfalls kann eine Stornierung erfolgen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung (wird Ihnen in der Buchungsbestätigung mitgeteilt) ist bis zum angegebenen Datum (ebenfalls in der Buchungsbestätigung) auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis zum angegebenen Datum (ebenfalls in der Buchungsbestätigung) fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir (nach einer freundlichen Aufforderung der Zahlung) berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 20,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung, keine EC- -und Kreditkarten bzw. Schecks.
4. An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Appartement ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
Kurz vor Anreise erhalten Sie einen 6-stelligen Code, der während Ihres Aufenthaltes gültig ist. Dieser Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Diesen Code geben Sie bitte an der Hauseingangs- bzw. Wohnungstür in das dafür vorgesehene Keypad an der Tür ein.
Für den Zutritt zum Appartement ist ausschließlich die Aussentreppe auf der linken Gebäudeseite zu benutzen.
Zum Verschließen die Türen bitte fest ranziehen und das Pfeilsymbol am Keypad drücken oder den Code eingeben. Mit diesem Code können Sie schlüssel- und kontaktlos 24/7 ein- und auschecken. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Appartement ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist das Appartement bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Appartement ist am Abreisetag besenrein und ordnungsgemäß zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer muss entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
5. Das Appartement
Das Appartement wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel, sollten welche zur Verfügung gestellt werden.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Appartement vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Sofa, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Appartements, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
6. Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt. Werden Tiere trotzdem untergebracht, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro(netto) in Rechnung stellen.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Assistenztiere (z. B. Blindenhund).
7. Aufenthalt
Das Appartement darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 35,00 € pro Person und Nacht zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Die Nutzung des Appartments zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnung für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung wird sich vorbehalten die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Appartements einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Unterschrift des Mietvertrages bzw. Buchung. Bei Verstößen gegen die AGB ́s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
8. Reiserücktritt (Storno)
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten.
- bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn ist kostenfrei
- bei Stornierung in den letzten 14 Tagen vor geplanter Anreise, wird die Anzahlung (siehe 3.) einbehalten.
Der Restbetrag wird erstattet, fall zu Stornierungszeitpunkt bereits gezahlt.
9. Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt, sowie anderer nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Hausbewohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Eine Nutzung der Wohnung zu kommerziellen Zwecken (Wohnungsprostitution, Shootings etc.) ist untersagt und führt zur Beendigung /Kündigung des Beherbergungsvertrages. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wärme-, Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Appartments, wird der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden gering zu halten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind.
11. Nutzung von WLAN und Internetzugang
11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Streaming Dienste: Der Vermieter stellt dem Mieter über Internet Fernsehen verschiedene Streaming Dienste zu Verfügung. Hierfür muss sich der Mieter über ein eigenes Konto anmelden und hat die Kosten für kostenpflichtige Sendungen o.ä. selber zu tragen. Es wird dringend darum gebeten, sich vor Ihrer Abreise aus Ihrem Konto abzumelden! Sollten die Nachmieter die Dienste über Ihr Konto nutzen und/oder missbrauchen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen und übernimmt dafür keine Haftung.
11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen (u.a. Streamingdienste) und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen.
- Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oderzugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing Programmen
- Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
- Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
- Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
12. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Appartements ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Appartements Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet.
(4) Im Appartement gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf den Balkonen erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.
(5) Bei dem Appartment bestehen kostenfreie Parkmöglichkeiten direkt vor dem Haus bzw. entlang der Straße. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge vor der Garagenausfahrt und dem Zugangstor abgestellt werden.
(6) Die Benutzung der Kinderspielzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Appartement, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
13. Kundendaten
Der Vermieter erhebt und erfasst verpflichtend E-Mail-Adressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist der Vermieter berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern.
Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren.
Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt der Vermieter Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mail-Adresse,Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen. Der Vermieter behält sich das Recht vor eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.
14. Schriftform
Andere als in diesem Vertrag oder denen im Mietvertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehennicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungenwerden akzeptiert mit Unterzeichnung und Rücksendung des Mietvertrages bzw. Buchung undErhalt der Buchungsbestätigung.
15. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht München zuständig.